Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege auf Grundlage einer ärztlichen Anordnung

  • nach Antrag bei Krankenkasse
  • Genehmigung der Leistung und
  • Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse

Durchführung: nur durch examiniertes Fachpersonal

LG I
  • Blutzuckermessung
  • Interstitielle Glukosemessung
  • Blutdruckmessung
  • Medikamente als Richten der Wochenbox
  • Medikamentenverabreichung
  • Injektionen s.c.
  • Insulininjektion
  • Richten von Injektionen zur Selbstapplikation
  • Kälteträger auflegen
  • Kompressionsstrümpfe an/und ausziehen
  • Abnehmen eines Kompressionsverbandes
  • Ablegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
  • An- oder Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
  • Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung