Häusliche Pflegehilfe

Jeder, der zu Hause lebt und einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat (Pflegegrad 2 bis 5), kann Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Zur häuslichen Pflegehilfe gehören die "körperbezogenen Pflegemaßnahmen" (bisher Grundpflege genannt) und gleichrangig pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Sie können auch Hilfen zur Haushaltführungen (bisher Hauswirtschaftliche Versorgung genannt) erhalten.

Die einzelnen Leistungen, deren Inhalte und Preise, werden mit den Pflegekassen vertraglich vereinbart. Aus diesen Leistungen können Sie wählen.

Die Pflegekasse übernimmt dafür die Kosten bis zum Höchstbetrag je Pflegegrad. Darüber hinaus gehende Kosten sind privat zu übernehmen.

Pflegesachleistung der Pflegeversicherung nach § 75 SGB XI

LK 1: Kleine Morgen/ Abendtoilette außerhalb des Bettes
  • Unterstützung beim Aufstehen/Zubettgehen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung (Transferleistung)
  • An-/ Auskleiden incl. Wechsel der Kleidung
  • Benutzen der Toilette/ des Toilettenstuhls
  • Teilwaschen
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen